Rund 48.000 Menschen arbeiten in Deutschland für den Zoll. In der Fläche ist er mit der Generalzolldirektion sowie seinen 41 Hauptzollämtern und acht Zollfahndungsämtern präsent. Neben der Sicherung und Verwaltung des Steueraufkommens von rund 140 Milliarden Euro jährlich, bekämpft der Zoll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, steht für die Einhaltung des Mindestlohns und geht mit seinen Kontrollen an Flughäfen und auf den Transitrouten im Hinterland effektiv gegen Schmuggel vor.

Während der Ausbildung bzw. des Studiums erhalten die Nachwuchskräfte fundierte Einblicke in die vielfältigen und interessanten Aufgaben des Zolls.
So kommen die Auszubildenden und Studierenden unter anderem an einem Zollamt zum Einsatz, begleiten die Kolleginnen und Kollegen bei Überprüfungen im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, verfolgen Kontrollmaßnahmen an Fahrzeugen und Personen, prüfen Unterlagen von Firmen oder überwachen den Herstellungsprozess verbrauchsteuerpflichtiger Waren (z.B.: .Kaffee, Bier, Branntwein, Schaumwein)
Beide Ausbildungsrichtungen sind dual ausgerichtet, Praxis und Theorie finden im Wechsel statt.
Kontakt

Hauptzollamt Regensburg
Junkersstr. 12
93055 Regensburg
Ansprechpartner:
Michael Lochner
Tel. 0941 2086-1502
michael.lochner@zoll.bund.de

Ausbildung beim Zoll
Voraussetzungen:
Mittlere Reife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss (M-Zug)
Notendurchschnitt im Zeugnis der 9. Klasse: 2,5 – 3,1 aus allen Fächern zusammen
Ausbildungsdauer: zwei Jahre
Ausbildungsbeginn: 01.09. jeden Jahres
Bereits zu Beginn der Ausbildung Verbeamtung (auf Widerruf)
Nach Ausbildungsende: drei Jahre Probezeit, anschließend Verbeamtung auf Lebenszeit
Mit erfolgreichem Abschluss: 100 % Übernahmegarantie
Voraussetzungen:
Allg. Hochschulreife/ fachgebundene Hochschulriefe oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Notendurchschnitt im Zeugnis der 11. bzw.12. Klasse: 2,5 – 3,1 aus allen Fächern zusammen
Studiendauer: drei Jahre
Studienverlauf:
zwei Semester Theorie (Fachhochschule des Bundes, Münster (Westf.)
zwei Semester Praxis (heimatnah)
ein Semester Theorie
ein Semester Praxis, Verfassen der Bachelorarbeit
Abschluss: Bachelor of Law (LL.B)
Studienbeginn: 01.03. bzw. 01.09. jeden Jahres
Bereits zu Beginn des Studiums Verbeamtung (auf Widerruf)
Nach Studienende: drei Jahre Probezeit, anschließend Verbeamtung auf Lebenszeit
Mit erfolgreichem Abschluss: 100 % Übernahmegarantie
