Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde mit rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Jeder vierte Bürger hat Kontakt mit dem ZBFS – schriftlich, telefonisch oder persönlich in den Dienststellen vor Ort. Unsere Dienststellen sind in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten: Augsburg, Bayreuth, Kemnath, Landshut, München, Nördlingen, Nürnberg, Regensburg, Selb und Würzburg. Das ZBFS ist auf verschiedenen Feldern der Sozialen Förderung aktiv, so zum Beispiel im Elterngeld und Bayerischen Familiengeld, bei der Feststellung einer Schwerbehinderung, der Inklusion ins Berufsleben, der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung, dem Europäischen Sozialfonds und bei verschiedenen Förderungen des Freistaats Bayern. Daneben obliegt dem ZBFS auch die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug und die öffentlich-rechtliche Unterbringung.
Ansprechpartner
Sabine Siegert
Tel. 0921/605-3049
personal@zbfs.bayern.de

Unsere Ausbildungsberufe
Die dreijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter statt und teilt sich in ein Fachstudium und ein berufspraktisches Studium.
Während des berufspraktischen Studiums (insgesamt rund 17 Monate) werden die Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen.
Das Fachstudium (insgesamt etwa 19 Monate, drei Studienabschnitte) erfolgt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in Wasserburg am Inn.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Arbeits-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung (http://www.fhvr-soz.bayern.de/).
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt – unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs – die Ernennung zur Regierungsinspektorin/zum Regierungsinspektor (Besoldungsgruppe A 9).
Die zweijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter statt und teilt sich in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte.
Rund 15 Monate werden die Regierungssekretäranwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen (“Ausbildung am Arbeitsplatz”).
Die fachtheoretische Ausbildung (insgesamt etwa neun Monate) erfolgt in Fachlehrgängen an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Akademie der Sozialverwaltung (http://www.asov.bayern.de/).
Das Studium dauert drei Jahre. Dabei wechseln sich Semester an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof, sogenannte Teilabschnitte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (ebenfalls in Hof) – und berufspraktische Studienabschnitte in der Einstellungsbehörde ab.
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung als Befähigungsnachweis für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (Fachrichtung Verwaltungsinformatik).
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung “Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)” zu führen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Technischen Oberinspektorin/zum Technischen Oberinspektor (Besoldungsgruppe A 10).